Green Lead Connect

Nutzungsbedingungen für Makler

Green Lead Connect – Version 2.0, Stand: 03. September 2026

Betreiberin der technischen Plattform ist die TEO GmbH. Die vollständigen Unternehmensdaten finden Sie im Impressum.

1. Geltungsbereich und Registrierung

Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.

Die Registrierung begründet keinen Anspruch auf Freischaltung oder dauerhafte Nutzung der Plattform.

2. Erforderliche Erlaubnisse

Der Makler sichert zu, für die über die Plattform ausgeübte Tätigkeit sämtliche erforderlichen gewerbe-, berufs- und öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen und Erlaubnisse zu besitzen und während der gesamten Nutzungsdauer aufrechtzuerhalten. Soweit seine Tätigkeit dies erfordert, verfügt er insbesondere über eine gültige Erlaubnis nach § 34c GewO.

Der Makler informiert die TEO GmbH unverzüglich über Wegfall, Einschränkung, Ruhen, Rücknahme oder Widerruf einer erforderlichen Erlaubnis. Die TEO GmbH ist berechtigt, geeignete Nachweise anzufordern sowie das Maklerkonto oder einzelne Funktionen bis zur Klärung zu sperren.

Die Freischaltung eines Maklerkontos erfolgt erst nach manueller Prüfung durch die TEO GmbH. Die TEO GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Makler dauerhaft zur Ausübung seiner Tätigkeit berechtigt ist.

3. Rolle der TEO GmbH und 75/25-Struktur

Die TEO GmbH stellt die technische Plattform bereit. Sie ist nicht Partei des Immobilienkaufvertrags, des Maklervertrags zwischen Makler und Eigentümer oder der Vereinbarung zwischen Makler und Tippgeber.

Die TEO GmbH ist ausschließlich Vertragspartnerin des Maklers im Rahmen des Plattformnutzungsvertrags und hinsichtlich des erfolgsabhängigen Plattformnutzungsentgelts.

Der Makler schuldet dem Tippgeber dessen verbindlich im jeweiligen Vorgang angezeigte Tippgebervergütung unmittelbar.

Der Makler schuldet der TEO GmbH ein eigenständiges erfolgsabhängiges Plattformnutzungsentgelt in Höhe von 25 % des für den jeweiligen Hinweis unveränderlich gespeicherten Gesamtvergütungsrahmens. 75 % des Gesamtvergütungsrahmens entfallen auf die Tippgebervergütung.

Bei einem prozentualen Modell bezieht sich der Gesamtvergütungsrahmen auf die tatsächlich netto vereinnahmte Maklerprovision. Bei einem Festbetragsmodell gilt der gespeicherte Netto-Festbetrag. Bei Teilzahlungen entstehen die jeweiligen Ansprüche anteilig entsprechend der tatsächlich vereinnahmten Maklerprovision.

4. Zahlungen und Abrechnung

Die TEO GmbH nimmt keine Gelder entgegen, verwahrt keine Gelder und zahlt keine Gelder aus. Der Makler zahlt die Tippgebervergütung direkt an den Tippgeber und das Plattformnutzungsentgelt direkt an die TEO GmbH.

Die Nichtzahlung eines Anspruchs berechtigt den Makler nicht, den jeweils anderen Anspruch zu kürzen oder aufzuschieben. Die Abrechnung und steuerlichen Pflichten des Maklers bleiben in seiner Verantwortung.

Die TEO GmbH hat keinen Anspruch gegen den Tippgeber auf Zahlung des Plattformnutzungsentgelts.

5. Melde- und Nachlaufschutz

Der Makler informiert die TEO GmbH und den betreffenden Tippgeber unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, über:

  • den Abschluss eines Maklervertrags mit dem über die Plattform benannten Eigentümer,
  • den Abschluss eines Kaufvertrags über das im jeweiligen Vorgang bezeichnete Objekt,
  • das Entstehen seines Provisionsanspruchs,
  • Zeitpunkt und Höhe jeder tatsächlich vereinnahmten Maklerprovision einschließlich Teilzahlungen.

Diese Meldepflicht gilt auch dann, wenn der Maklervertrag, der Kaufvertrag oder die Kommunikation außerhalb der Plattform zustande kommen oder erfolgen.

Für einen Zeitraum von 24 Monaten ab der erstmaligen vollständigen Freigabe der Eigentümerkontaktdaten an den Makler gilt der Vorgang als nachlaufgeschützt. Erzielt der Makler innerhalb dieser Frist aus einem Vertrag mit dem im Vorgang benannten Eigentümer über das konkret bezeichnete Objekt eine Maklerprovision, gelten die im Vorgang gespeicherte Tippgebervergütung und das Plattformnutzungsentgelt fort.

Der Nachlaufschutz gilt nicht, wenn der Makler nachweisen kann, dass ihm Eigentümer und Objekt bereits vor der Freigabe der Kontaktdaten nachweisbar bekannt waren. Er gilt ebenfalls nicht, wenn der Makler den Vorgang ausdrücklich ablehnt.

Das Plattformnutzungsentgelt ist nach Rechnungsstellung durch die TEO GmbH innerhalb von 14 Kalendertagen fällig.

6. Eigentümerdaten, Datenschutz, Verfügbarkeit und Sperrung

Der Makler darf Eigentümerdaten nur im freigegebenen Vorgang und nur im Rahmen der jeweiligen Einwilligung nutzen. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Datenschutzerklärung und zur technischen Durchführung der Plattform verarbeitet. TEO bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene oder fehlerfreie Nutzung. Bei Missbrauch, Rechtsverstößen oder einer Gefährdung der Plattform darf TEO Zugänge und Vorgänge sperren.

7. Haftung

TEO haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für die Maklertätigkeit, Vereinbarungen, Zahlungen und Meldungen des Maklers bleibt beim Makler.

8. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der TEO GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.